Lantern offering protection against fire-damp and/or explosions
专利摘要:
公开号:WO1980001944A1 申请号:PCT/DE1980/000023 申请日:1980-03-01 公开日:1980-09-18 发明作者:R Muellejans;K Grossmann 申请人:Friemann & Wolf Gmbh;R Muellejans;K Grossmann; IPC主号:F21V33-00
专利说明:
[0001] Explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte [0002] Die Erfindung betrifft eine expiosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte, bestehend aus einem Kopfstück, einem Verbindungskabel, einem mit mehreren auswechselbaren Akkumulatoren versehenen Batteriegehäuse und Anschlußeinrichtungen für zusätzliche stromverbrauchende Geräte, wie Meßgeräte, Funkgeräte u. dgl. und hat eine besonders zweckmäßige Ausbildung zum Gegenstand, durch welche der Anwendungsbereich erheblich erweitert wird. [0003] Explosions- und schlagwettergeschützte Kopfleuchten bestehen in der Eegel aus einem Batteriegehäuse, welches an einem Gürtel getragen wird, einem am Kopfhelm aufsteckbaren Kopfstück und einem Yerbindungskabel. Das Batteriegehäuse ist meistens zur Aufnahme von zwei oder drei Mckel-Cadmium-Akkumulatoren oder Blei-Akkumulatoren ausgebildet und das Kopfstück mit einer 2,4 bzw. 3,75 V - Glühlampe bestückt, wobei die Akkumulatoren auswechselbar in den Kammern des Batteriegehäuses eingesetzt sind. Sie dienen ausschließlich Beleuchtungszwecken. [0004] Bei Kopfleuchten dieser Art ist auch bereits bekannt, zusätzliche stromverbrauchende Geräte, wie Funksprechgeräte, Gasspürgeräte, Personenrufgeräte, Personenschutzfunkgeräte, Staubdosiometer, StaubSchutzhelme u. dgl. über ein besonderes Kabel an die Akkumulatoren des Batteriegehäuses anzuschließen, so daß das betreffende Gerät über ein zusätzliches Yerbindungskabel explosions- bzw. schlagwettergeschützt fest mit dem Batteriegehäuse verbunden ist. Die stromverbrauchenden Geräte können jedoch bei Bedarf nicht ohne weiteres ausgetauscht werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß nur eine relativ niedrige Batteriespannung zur Verfügung steht und sowohl Beleuchtung als auch das stromverbrauchende Zusatzgerät von einer gemeinsamen Stromquelle abhängig sind und damit das Eisiko eines Gesamtausfalles bei einer Störung in einem der beiden Systeme erheblich erhöht wird. Weiterhin ist auch ein relativ hoher Aufwand erforderlich, um aus Sicherheitsgründen bei Unfällen und einer starken Entladung der Batterie den Zusatzverbraucher zugunsten der Leuchte automatisch abzuschalten. [0005] Pur stromverbrauchende Meßgeräte und Puhkgeräte der genannten Art finden bisher besondere explosions- und schlagwettergeschützte Batterien Verwendung, deren Gehäuse mit einem Steckanschluß für solche Geräte ausgerüstet ist. Diese Batterien müssen jedoch zusätzlich zu der Kopfleuchtenbatterie z. B. am Gürtel getragen werden und sind sehr störend. Diese zusätzlichen Batterien sind eigensicher geschaltet. Die eigensichere Schutzart (Sch)i schreibt vor, daß ein Stromkreis bzw. eine Stromquelle im schlagwettergefährdeten Bereich eine Kurzschlußleistung von höchstens 12 W hat, d. h. bei einer Nennspannung von 12 V darf im Kurzschlußfall maximal ein Strom von 1 A fließen. Hierfür besitzt die Batterie eine SchutzSchaltung, durch welche die Stromentnahme entsprechend begrenzt wird. Weiterhin müssen die Batterien einschließlich ihrer SchutzSchaltung verkapselt sein. Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte der gattungsgemäßen Art derart auszubilden, daß sie den wahlweisen Anschluß zusätzlicher stromverbrauchender Geräte ermöglicht. [0006] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in dem Batteriegehäuse zusätzlich eine eigensicher geschaltete Batterie angeordnet und mit einer am Batteriegehäuse angebrachten Steckdose verbunden ist. [0007] Erfindungsgemäß besitzt das Batteriegehäuse zwei voneinander unabhängige Stromsysteme, einmal die herkömmlichen auswechselbaren Akkumulatoren für die Beleuchtungszwecke und zum anderen eine eigensicher geschaltete Batterie, welche ausschließlich dem Anschluß zusätzlicher stromverbrauchender Geräte dient. Durch die Eigensicherheit dieser zusätzlichen Batterie wird den Sicherheitsvorschriften in vollem Umfange entsprochen. Sowohl die auswechselbaren Akkumulatoren für den Beleuchtungszweck wie auch die eigensichere Batterie sind wieder aufladbar. Der wesentliche Vorteil besteht darin, daß die Arbeitskraft nur ein Batteriegehäuse zu tragen braucht, welches sowohl den Strom für die Kopfleuchte als auch den Strom für zusätzliche stromverbrauchende Geräte liefert. [0008] Vorzugsweise ist die aus mehreren Akkumulatorenzellen bestehende eigensichere Batterie mit ihrer Eigensicherheitsschaltung im Batteriegehäuse in Gießharz eingebettet. Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß eine dreipolige Steckdose mit einem Steckkontakt unmittelbar an den positiven Pol der eigensicheren Batterie, mit einem zweiten Steckkontakt über einen Schutzwiderstand und mit einem dritten Steckkontakt über Sperrdioden mit dem negativen £ol der eigensicheren Batterie verbunden ist. Vorzugsweise kann zwischen dem Schutzwiderstand und dem zweiten Steckkontakt der Steckdose ein von außen bedienbarer Schalter angeordnet sein. Pur den Einsatz in Gruben ist eine Ausführung besonders geeignet, bei der in einem dreikammerigen Batteriegehäuse zwei auswechselbare Akkumulatoren und eine eigensichere Batterie angeordnet sind. [0009] Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles gezeigt. [0010] Die explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte besteht im wesentlichen aus einem Batteriegehäuse 1, welches durch einen Gehäusedeckel 2 verschlossen ist, einem Verbindungskabel 3 und einem Kopfstück 4. Das Batteriegehäuse besitzt drei Kammern 5 his 7. In. den Kammern 5 und 6 ist je ein auswechselbarer Akkumulator 8 angeordnet. [0011] Die im Kopfstück 4 vorhandene Glühlampe 9 kann mittels eines Schalters 10 betätigt werden. Die Stromabnahme erfolgt mit Hilfe von Kontaktfedern 11, die im Gehäusedekkel 2 angeordnet sind und gegen Polbolzen 12,13 anliegen. Das Laden der Akkumulatoren 8 erfolgt mit Hilfe der am Kopfstück 4 vorgesehenen Ladekontakte 14,15. Um eine Strom abnahme an diesen Ladekontakten zu verhindern, wird der Ladestromkreis erst beim Einsetzen des Kopfstückes in eine Ladevorrichtung 29 mittels eines verriegelten Ladeschalters 16 geschlossen. [0012] In der Kammer 7 des Batteriegehäuses 1 ist weiterhin eine eigensichere Batterie 17 angeordnet, die aus mehreren wiederaufladbaren Akkumulatorenzellen 18 besteht. Weiterhin ist am Batteriegehäuse seitlich eine Steckdose 19 angebracht. Der obere Steckkontakt dieser Steckdose 19 ist unmittelbar mit dem positiven Pol der eigensicheren Batterie 17 verbunden. Der weitere, der Stromentnahme dienende untere Steckkontakt ist über einen Schalter 20 und einen Schutzwiderstand 21 mit dem negativen Pol der eigensicheren Batterie verbunden. Außerdem ist der negative Pol der eigensicheren Batterie 17 über Sperrdioden 22 mit dem mittleren Steckkontakt der dreipolig ausgebildeten Steckdose 19 verbunden. Die gesamte Einheit, bestehend aus der eigensicheren Batterie 17, dem Schutzwiderstand 21, dem Schalter 20 und den Sperrdioden 22 ist in der Kammer 7 des Batteriegehäuses 1 in einen Gießharz 23, beispielsweise einem Epoxidharz, vergossen. Diese Einheit entspricht den Vorschriften für die Eigensicherheit. [0013] Zusätzliche stromverbrauchende Geräte, in der Zeichnung ist beispielsweise ein Punkempfänger 24 dargestellt, werden über ein Kabel 25 und einen dreipoligen Stecker 26 an die Steckdose 19 angeschlossen. Dabei erfolgt die Stromlieferung über die oberen und unteren Steckkontakte, wobei in den Stromkreis der strombegrenzende Schutzwiderstand 21 geschaltet ist. Durch Betätigung des Schalters 20 kann das zusätzliche stromverbrauchende Gerät dann jeweils ein- oder ausgeschaltet werden. [0014] Soll die eigensichere Batterie 17 geladen werden, so wird an die Steckdose 19 mittels eines Steckers 27 ein Ladegerät 28 angeschlossen. Der Ladestrom fließt über den oberen und mittleren Steckkontakt. Die Sperrdiöden 22 tragen dafür Sorge, daß über den mittleren Steckkontakt keine Entladung vorgenommen werden kann. [0015] Die Erfindung bleibt nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern es sind zahlreiche Änderungen durchführbar, ohne daß der Eahmen der Erfindung überschritten wird. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, in einem Batteriegehäuse 1 eine beliebige Anzahl von auswechselbaren Akkumulatoren 8 und/oder eigensichere Batterien 17 vorzusehen. Weiterhin kann die Ausbildung der Steckdose 19 und der Stecker 26 bzw. 27 anders sein. Anstelle einer unmittelbar am Batteriegehäuse 1 befestigten Steckdose 19 kann diese auch am äußeren Ende eines Kabels in Form eine Steckkupplung oder eines Steckverbinders angeordnet sein. Ebenso besteht die Möglichkeit, auf den Schalter 20 zu verzichten und andere Bauteile für die Eigensicherheit vorzusehen.
权利要求:
ClaimsPatentansprüche 1. Explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte, bestehend aus einem Kopfstück, einem Verbindungskabel, einem mit mehreren auswechselbaren Akkumulatoren versehenen Batteriegehäuse und Anschlußeinrichtungen für zusätzliche stromverbrauchende Geräte, wie Meßgeräte, Punkgeräte u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß in dem Batteriegehäuse (1) zusätzlich eine eigensicher geschaltete Batterie (17) angeordnet und mit einer am Batteriegehäuse angebrachten Steckdose (19) verbunden ist. 2. Explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die aus mehreren Akkumulatorenzellen (18) bestehende eigensichere Batterie (17) mit ihrer Eigensicherheitsschaltung im Batteriegehäuse (1) in Gießharz (23) eingebettet ist. 3. Explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine dreipolige Steckdose (19) mit einem Steckkontakt unmittelbar an den positiven Pol der eigensicheren Batterie (17), mit einem zweiten Steckkontakt über einen Schutzwiderstand (21 ) und einem dritten Steckkontakt über Sperrdioden (22) mit dem negativen Pol der eigensicheren Batterie verbunden ist. 4. Explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schutzwiderstand (21 ) und dem Steckkontakt der Steckdose (19) ein von außen bedienbarer Schalter (20) angeordnet ist. 5. Explosions- und/oder schlagwettergeschützte Kopfleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einem dreikammerigen Batteriegehäuse (1) zwei auswechselbare Akkumulatoren (8) und eine eigensichere Batterie (17) angeordnet sind.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
1980-09-18| AK| Designated states|Designated state(s): GB SU US |
优先权:
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